Gasprüfung (G 607): Pflicht, Ablauf und was Camper wissen müssen
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Wohnwagen und Wohnmobile mit fest eingebauter Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Hauptuntersuchung. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick.
Mit dem neuen § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wurde die G-607-Prüfung fest in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen. Die Übergangsfrist endete am 19. Juni 2025 – seitdem brauchen alle betroffenen Fahrzeuge eine gültige Prüfbescheinigung.
Betroffen sind alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage, die zum Kochen, Kühlen oder Heizen genutzt wird. Ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, spielt dabei keine Rolle – auch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge sind prüfpflichtig.
Laut ADAC ist die Neuregelung eine Reaktion auf jahrelange Unklarheit: 2020 wurde die Gasanlagenprüfung aus der Bewertung der Hauptuntersuchung ausgesetzt, 2022 komplett aus der HU-Richtlinie gestrichen. Der neue Paragraf schafft jetzt eine eigenständige, klare Rechtsgrundlage.
Die Prüfung muss alle 24 Monate wiederholt werden, gerechnet ab dem Datum der letzten Prüfung – nicht ab Kauf oder Erstzulassung. Das gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug viel oder wenig genutzt wurde.
Zusätzlich zur regulären Wiederholungsprüfung ist eine Gasprüfung auch vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Anlage sowie nach jeder prüfpflichtigen Änderung an der Gasanlage fällig, bevor diese wieder in Betrieb genommen wird.
Die Gasprüfung läuft komplett unabhängig von der Hauptuntersuchung (TÜV) – beide haben eigene Fristen und müssen nicht zwingend am selben Termin erledigt werden, lassen sich aus praktischen Gründen aber oft kombinieren.
Ein anerkannter Gassachkundiger kontrolliert die Dichtigkeit der Gasleitungen und angeschlossenen Geräte sowie die Funktion aller technischen Bauteile der Anlage – etwa Kocher, Heizung und Warmwasserboiler.
Ein wichtiger Baustein dabei: Druckregler und flexible Gasschläuche müssen laut den europäischen Normen EN 1949 und EN 12864/13786 spätestens zehn Jahre nach ihrer Herstellung ausgetauscht werden – unabhängig davon, ob sie äußerlich noch intakt wirken. Das Herstellungsdatum steht auf dem Bauteil selbst.
Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfplakette am Fahrzeug sowie einen Eintrag im gelben Prüfbuch (Gasprüfheft), der bei der nächsten Prüfung wieder vorgelegt wird.
Laut ADAC liegen die Kosten für eine G-607-Prüfung meist zwischen 40 und 80 €, andere Anbieter nennen eine Spanne von 30 bis 100 €. Der Termin selbst dauert in der Regel 20 bis 45 Minuten.
Die Prüfung wird von zertifizierten Gassachkundigen durchgeführt – unter anderem in vielen ADAC Prüfzentren, aber auch bei anderen Prüforganisationen und spezialisierten Werkstätten.
Wer ohne gültige Prüfung unterwegs ist, riskiert laut ADAC ein Bußgeld zwischen 15 und 60 €, je nachdem wie lange die Frist bereits überschritten ist.
Muss ich die Gasprüfung zusammen mit dem TÜV machen lassen?
Nein, beide Prüfungen sind komplett unabhängig voneinander mit eigenen Fristen. Viele Werkstätten bieten beides am selben Termin an, verpflichtend ist das aber nicht.
Was passiert, wenn ich keine gültige Gasprüfung nachweisen kann?
Ohne gültige Prüfbescheinigung darf die Gasanlage laut ADAC nicht betrieben werden. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder zwischen 15 und 60 €. Bei einem Unfall kann eine fehlende Prüfung außerdem als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, was den Versicherungsschutz gefährden kann.
Gilt die Pflicht auch für ältere Fahrzeuge, die schon lange stehen?
Ja. Maßgeblich ist die fest eingebaute Flüssiggasanlage, nicht das Alter oder der Nutzungsstand des Fahrzeugs. Auch dauerhaft abgestellte oder aktuell nicht zugelassene Fahrzeuge mit Gasanlage sind prüfpflichtig.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.