Tempo 100 für Gespanne: Voraussetzungen und Ablauf

Mit der Tempo-100-Zulassung darf ein Gespann in Deutschland auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h statt 80 km/h fahren. Voraussetzung ist ein Zusammenspiel aus technischer Ausstattung und Gewichtsverhältnis.

Die Voraussetzungen im Überblick

Der Anhänger braucht hydraulische Schwingungsdämpfer und Reifen, die für mindestens 120 km/h zugelassen sind (Geschwindigkeitsindex L oder höher) und nicht älter als sechs Jahre sind.

Das Zugfahrzeug muss ABS haben und darf konstruktiv nicht schneller als 100 km/h sein – Letzteres ist bei Pkw praktisch immer erfüllt.

Entscheidend ist das Verhältnis der tatsächlichen Massen: Je nach Ausstattung des Anhängers (Stabilisierungseinrichtung, Stützlastausnutzung) darf die Anhängermasse zwischen 0,8 und 1,1 der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen.

So läuft die Zulassung ab

1. Unterlagen sammeln: Fahrzeugscheine von Zugfahrzeug und Anhänger, Nachweis über Stoßdämpfer und Stabilisierungseinrichtung.

2. Termin bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS). Dort werden Reifen, Dämpfer und Massenverhältnis geprüft.

3. Die Bescheinigung geht zur Zulassungsstelle, die Tempo 100 in die Zulassungsbescheinigung Teil I einträgt.

4. Die Plakette wird gut sichtbar am Heck des Wohnwagens angebracht.

Wo Tempo 100 gilt

Nur in Deutschland und nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf Landstraßen bleibt es bei 80 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Ausland gilt die Plakette nicht – dort zählen ausschließlich die jeweiligen Landesregeln. Die Länderinfos in der App zeigen die Tempolimits je Fahrzeugart.

Was die Zulassung nicht ersetzt

Tempo 100 ändert nichts an zulässiger Gesamtmasse, Stützlast oder Achslast. Ein überladenes Gespann bleibt überladen – die Plakette macht es nur schneller.

Auch die Reifen bleiben im Blick: Nach sechs Jahren gelten sie für Tempo 100 als zu alt, unabhängig vom Profil. Lege dafür eine Frist in Caravan Balance an.

Häufige Fragen

Gilt Tempo 100 auch mit vollem Wohnwagen?

Ja, solange die tatsächliche Anhängermasse das im Gutachten zugrunde gelegte Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. Wer den Wohnwagen voll belädt, sollte das Verhältnis nachrechnen.

Was passiert bei einem neuen Zugfahrzeug?

Die Zulassung ist an die Kombination gebunden. Nach einem Fahrzeugwechsel muss das Massenverhältnis neu geprüft und die Bescheinigung erneuert werden.

Was kostet die Eintragung?

Prüfung und Bescheinigung liegen meist im niedrigen zweistelligen Bereich, dazu kommt die Gebühr der Zulassungsstelle. Nachrüstungen wie Stoßdämpfer oder neue Reifen sind der größere Posten.

Muss die Plakette angebracht sein?

Ja. Ohne die 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers gilt bei einer Kontrolle Tempo 80, auch wenn der Eintrag im Fahrzeugschein steht.

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Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026.